Erwägungsgrund 13 32021R1147
Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit Drittländern sind ein wesentlicher Bestandteil der Politik der Union zur Steuerung der Migration. Der Fonds sollte dazu beitragen, unsichere und irreguläre Einreisen von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die internationalen Schutz benötigen, durch legale und sichere Wege in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten zu ersetzen, Solidarität mit Ländern in Regionen, in die oder innerhalb deren eine große Zahl von Personen, die internationalen Schutz benötigen, vertrieben wurde, zu bekunden, indem diese Länder entlastet werden, und sollte durch geschlossenes Auftreten der Union in internationalen Foren und gegenüber Drittländern globale Neuansiedlungsinitiativen mit der Union und den Mitgliedstaaten wirksam zu unterstützen. Aus dem Fonds sollten — durch finanzielle Anreize — die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützt werden, den Flüchtlingen und Vertriebenen, die im Rahmen von Neuansiedlungsprogrammen oder von Programmen für die Aufnahme aus humanitären Gründen aufgenommen wurden, internationalen Schutz und dauerhafte Lösungen zu bieten.