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Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Bestimmungen über die finanzielle Unterstützung aus den unter die Verordnung fallenden Mitteln, den ELER eingeschlossen. Diese Bestimmungen umfassen auch die Erstattungsfähigkeit von Ausgaben, die Finanzverwaltung und die Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Im Hinblick auf die Finanzverwaltung des ELER sollte im Interesse größerer Klarheit und Kohärenz zwischen den Fonds, die unter die vorliegende Verordnung fallen, auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über Mittelbindungen, Zahlungsfristen und die Aufhebung von Mittelbindungen Bezug genommen werden.
Unbeschadet der Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 88 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 kommen Ausgaben im Zusammenhang mit rechtlichen Verpflichtungen, die…
Um den Einsatz des ESF zu vereinfachen und das Fehlerrisiko zu senken und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vom ESF geförderten Vorhaben, ist es…
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Bestimmungen für den EFRE, den Europäischen Sozialfonds (ESF),…
Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, für die besondere ESF-spezifische Bestimmungen festgelegt werden müssen, soll gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die…
Um die Rechtssicherheit während des Übergangs zu gewährleisten, sollten bestimmte Ausgaben, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 getätigt werden, im…
Damit die Mittel aus den Fonds wiederverwendet werden können, sollte festgelegt werden, wie bestimmte Beträge zugewiesen werden sollen. Was die Ausgaben im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.