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Die Finanzierung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums erfolgt über den Haushalt der Union, wobei die Mittelbindungen in Jahrestranchen getätigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten bereits bei Beginn der Durchführung dieser Programme über die vorgesehenen Unionsmittel verfügen können. Daher ist eine hinreichend begrenzte Vorschussregelung vorzusehen, die einen regelmäßigen Mittelfluss gewährleistet, so dass die Zahlungen an die Begünstigten im Rahmen der Programme zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen.
Die Bindung der Mittel aus dem Unionshaushalt sollte jährlich erfolgen. Eine wirksame Programmverwaltung setzt einfache Regeln für Vorfinanzierung,…
Damit die Mitgliedstaaten auf flexiblere Art die Bedürfnisse ihres Agrarsektors berücksichtigen oder ihre Politik der Entwicklung des ländlichen Raums…
Die GAP-Ausgaben einschließlich der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums sollten über diese Fonds aus dem Haushalt der Union entweder zentral oder…
In Finanzierungsbeschlüssen zur Genehmigung von Mehrjahresprogrammen kann vorgesehen werden, dass mehrjährige rechtliche Verpflichtungen in Form von…
Die Bindung der Mittel aus dem Unionshaushalt sollte jährlich erfolgen. Um eine wirksame Programmverwaltung zu gewährleisten, müssen – unbeschadet der…
Um das unverzügliche Anlaufen und die wirksame Durchführung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen, sollte sich die finanzielle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.