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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurde ein Mechanismus eingeführt, mit dem eine ausreichende und ausgewogene Versorgung der Unionsmärkte mit Zucker sichergestellt werden soll, der es der Kommission erlaubt, zur Erreichung dieses Zweck geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da es sich bei den Marktsteuerungsinstrumenten, mit denen dieser Mechanismus praktisch umgesetzt werden soll, um vorübergehende Anpassungen des Einfuhrzolls auf Rohzuckereinfuhren sowie um die vorübergehende Anwendung einer Abgabe auf außerhalb der Quote erzeugte und zum Zweck der Anpassung des Angebots an die Nachfrage auf dem Binnenmarkt freigegebene Mengen handelt, sollte die vorliegende Verordnung eine spezielle Bestimmung enthalten, die es der Kommission ermöglicht, eine solche Abgabe zu erheben und deren Höhe festzusetzen.
Um eine ausreichende und ausgewogene Versorgung des Unionsmarkts mit Zucker sicherzustellen, kann die Kommission bis zum Ende des Zuckerwirtschaftsjahres…
Eine Überschussabgabe – auch solche, die in Artikel 142 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehen ist – wird in ausreichender Höhe festgesetzt, um die…
Um das Marktgleichgewicht in der Gemeinschaft zu verbessern, ohne dass im Wirtschaftsjahr 2006/07 neue Zuckerbestände entstehen, ist eine Übergangsmaßnahme zur…
Die Union hat mehrere präferenzielle Marktzugangsregelungen mit Drittländern ausgehandelt, die es diesen Ländern erlauben, Rohrzucker zu günstigen Bedingungen…
Um den Zugang zur Intervention in den Gebieten zu ermöglichen, in denen dies aufgrund des Umfangs der lokalen Erzeugung besonders erforderlich ist, ist der in…
Um das strukturelle Gleichgewicht des Marktes auf einem Preisniveau in der Nähe des Referenzpreises zu erhalten, kann die Kommission unter Berücksichtigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.