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ANGABEN ZUR FANGGERÄTEKATEGORIE Vorgeschriebene Angaben zur Kategorie des Fanggeräts Genaue Angaben zur entsprechenden Fanggeräte-Einzelbezeichnung und Codes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission der Kommission Wadennetze Strandwaden SB Snurrewaden SDN Schottische Wadennetze SSC Zwei-Schiff-Wadennetze SPR Schleppnetze Baumkurren TBB Grundscherbrettnetze OTB Zweischiffgrundschleppnetze PTB Pelagische Scherbrettnetze OTM Pelagische Zweischiffschleppnetze PTM Grundscherbrett-Hosennetze OTT Kiemennetze und vergleichbare Netze Stellnetze-Kiemennetze GNS Treibnetze GND Umschließende Kiemennetze GNC Stellnetze-Verwickelnetze GTR Kombinierte Kiemen-/Verwickelnetze GTN Umschließungsnetze und Hebenetze Ringwaden PS Lamparanetze LA Senktücher LNB Stationäre Hebenetze LNS Haken und Langleinen Handleinen und Angelleinen (handbetrieben) LHP Handleinen und Angelleinen (mechanisiert) LHM Grundlangleinen LLS Langleine (treibend) LLD Schleppangeln LTL Dredgen Bootdredgen DRB Handdredgen, an Bord von Schiffen eingesetzt DRH Mechanisierte Dredgen einschließlich Saugbagger HMD Reusen und Fallen Reusen (Fallen) FPO (1) Verordnung (EG) Nr. 26/2004 der Kommission vom 30. Dezember 2003 über das Fischerei-flottenregister der Gemeinschaft (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 25). (2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 112 vom 30.4.2011, S. 1).
(1) Werden in demselben Zeitraum von 24 Stunden zwei oder mehrere Arten von Fanggeräten verwendet, so sind für jedes Fanggerät getrennte Angaben zu machen.…
(1) Hinweise: FANGGERÄTECODES Fanggerät-Kategorie Standard Abkürzung Code Umschliessungsnetze mit Schließleine (Ringwaden) PS — von einem Boot bedient PS1 — von…
(1) Werden in demselben Zeitraum von 24 Stunden zwei oder mehrere Arten von Fanggeräten verwendet, so sind für jedes Fanggerät getrennte Angaben zu machen.…
Gemeldetes Fanggerät 2 L Eine der folgenden Fanggerätarten: TR = Schleppnetze, Snurrewaden und ähnliche Netze ≥ 32 mm GN = Kiemennetze ≥ 60 mm LL = Langleinen
Gemeldetes Fanggerät 2 L Eine der folgenden Fanggerätarten: TR = Schleppnetze, Snurrewaden und ähnliche Netze ≥ 32 mm GN = Kiemennetze ≥ 60 mm LL = Langleinen
Fanggerät 2 Eine der folgenden Fanggerätarten: TR = Schleppnetze, Snurrewaden und ähnliche Netze ≥ 32 mm GN = Kiemennetze ≥ 60 mm LL = Grundlangleinen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.