Verordnung (EU) 2024/2594 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2024 zur Festlegung von Bestandserhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 1899/85 und (EWG) Nr. 1638/87 des Rates
Die letzte Umsetzung von durch die NEAFC angenommenen Kontrollmaßnahmen in Unionsrecht erfolgte durch die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates. Seitdem hat die NEAFC einige Maßnahmen geändert, die bereits in Kraft getreten sind, und neue Maßnahmen angenommen, die noch nicht in Unionsrecht umgesetzt wurden. Dies betrifft insbesondere Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Kontroll- und Durchsetzungsregelung der NEAFC (im Folgenden „NEAFC-Regelung“).
Erwägungsgrund 8 32024R2594Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen