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Im Interesse der Union und zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht kann die Ausstellung von Laissez-Passer in Ausnahmefällen und mit angemessener Begründung auch auf besondere Antragsteller ausgeweitet werden.
Nach Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 darf der Laissez-passer für besondere Antragsteller gemäß Anhang II jener Verordnung ausschließlich im…
Die Ausstellung von Laissez-Passer an die in Artikel 1 dieses Anhangs genannten Kategorien von besonderen Antragstellern ist nur in Ausnahmefällen möglich, und…
Die Laissez-Passer werden ausschließlich im Interesse der Union für Mitglieder der Organe der Union gemäß Absatz 2 und die Bediensteten dieser Organe…
In der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates sind die Form, der Anwendungsbereich und die Bedingungen für die Ausstellung eines Laissez-passer für Mitglieder…
Um sicherzustellen, dass einheitliche Bedingungen für künftige Sicherheitsstandards und technische Spezifikationen für von den Mitgliedstaaten ausgestellte…
In Artikel 23 des Statuts der Beamten sowie in den Artikeln 11 und 81 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.