Erwägungsgrund 30 32013R0228
Die Umstrukturierung des Milchsektors auf den Azoren ist noch nicht abgeschlossen. Um der großen Abhängigkeit der Azoren von der Milcherzeugung zusammen mit anderen Nachteilen aufgrund ihrer äußersten Randlage und dem Fehlen einträglicher Alternativerzeugungen Rechnung zu tragen, sollten die Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Bezug auf die Abgaben auf Milch- und Milcherzeugnisüberschüsse aufrechterhalten werden.