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Anhang XVI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Bestimmungen für amtliche Kontrollen bezüglich der Fütterung aasfressender Vögel mit Material der Kategorie 1. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 kann die zuständige Behörde die Verfütterung von Material der Kategorie 1 an gefährdete oder geschützte Arten aasfressender Vögel und andere Arten, die in ihrem natürlichen Lebensraum leben, zulassen. Die bestehenden Bestimmungen für amtliche Kontrollen bezüglich der Fütterung aasfressender Vögel sollten daher auf alle Tierarten ausgeweitet werden, für die die Fütterung mit Material der Kategorie 1 gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zugelassen werden kann.
an Fütterungsplätzen gefährdeter oder geschützter Arten aasfressender Vögel und anderer Arten, die in ihrem natürlichen Lebensraum leben, um die Artenvielfalt…
Unternehmer können Material der Kategorie 2, sofern es von Tieren stammt, die nicht aufgrund einer auf Mensch oder Tier übertragbaren nachgewiesenen oder…
In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist vorgesehen, dass bestimmtes Material der Kategorie 1 an gefährdete oder geschützte Arten aasfressender Vögel und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sieht vor, dass Material der Kategorie 1 an gefährdete oder geschützte Arten aasfressender Vögel und anderer Arten verfüttert…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält ausführliche Vorschriften, die als Ausnahme erlauben, Material der Kategorien 2 und 3 an Zootiere zu verfüttern. Die…
In Anhang IV Teil II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 erhält Abschnitt A Buchstabe d folgende Fassung: „d) die Verfütterung von Futtermitteln pflanzlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.