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In Anhang IC der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 erhält der Eintrag für Schwarzen Heilbutt im NAFO-Gebiet 3LMNO folgende Fassung: "Art : Schwarzer Heilbutt Reinhardtius hippoglossoides · Gebiet : NAFO 3LMNO (GHL/N3LMNO) · Estland 328 Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Deutschland 335 Lettland 46 Litauen 23 Spanien 4 486 Portugal 1 875 Union 7 093 TAC 12 098
(4) Zu dieser Quote wird nach einer Übertragung von Fangmöglichkeiten von Drittländern eine zusätzliche Menge von 399 t hinzugefügt.“ d) Der Eintrag für…
(3) Bei dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Diese Art darf innerhalb der Grenzen des Artikels 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1386/2007 nur…
Der Eintrag für Schwarzen Heilbutt im Bewirtschaftungsgebiet „IIa und IV (EG-Gewässer); VI (EG- und internationale Gewässer)“ erhält folgende Fassung: „Art :…
(3) Bei dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Diese Art darf innerhalb der Grenzen des Artikels 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1386/2007 nur…
(1) Davon werden 3 100 t Norwegen zugewiesen. Art: Schwarzer Heilbutt Reinhardtius hippoglossoides Gebiet: NAFO 0 und 1 (grönländische Gewässer) (GHL/N01GRN)…
(1) Nur als Beifang. Art: Schwarzer Heilbutt Reinhardtius hippoglossoides Gebiet: I und II (internationale Gewässer) (GHL/1/2INT) EU 0 TAC Entfällt Art:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.