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Spätestens zwei Jahre nach dem Tag des Beitritts Kroatiens sollte eine Bewertung durch die Kommission erfolgen, um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung zu überprüfen —
Die Kommission überprüft 4 Jahre nach Inkrafttreten in Absprache mit den Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Verordnung.
Die Kommission legt dem Rat spätestens zwei Jahre nach dem Tag des Beitritts Kroatiens einen Bericht vor, in dem die Anwendung dieser Verordnung bewertet wird.
Spätestens drei Jahre nach dem ersten Fall der Anwendung dieser Verordnung oder spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, je nachdem, welches der frühere…
Spätestens am 1. Juni 2011 und danach alle fünf Jahre sollte die Kommission die Anwendung der Verordnung prüfen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen…
Die Kommission sollte die Umsetzung dieser Richtlinie vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten…
Um sicherzustellen, dass bezüglich der Anwendung dieser Verordnung genügend Erfahrungen gesammelt wurden, sollte die Kommission einen Bericht über deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.