Erwägungsgrund 12 32013R0510
Eisenoxide und -hydroxide (E 172), Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) und Polysorbate (E 432-436) sind in kleinen Mengen und nur auf der Oberfläche von Obst zu verwenden; von einem signifikanten Eindringen in das Innere wird nicht ausgegangen. Aus diesem Grund dürfte eine Behandlung von Früchten, deren Schale in der Regel nicht mitverzehrt wird, keine Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben. Daher ist es angemessen, die Verwendung von Eisenoxiden und -hydroxiden (E 172) und Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) nur für die Kennzeichnung von Zitrusfrüchten, Melonen und Granatäpfeln und Polysorbate (E 432-436) für die Verwendung in der Kontrastverstärkerzubereitung zuzulassen.