Erwägungsgrund 2 32013R0510
Soweit erforderlich können infolge des wissenschaftlichen Fortschritts oder der technologischen Entwicklung weitere Funktionsklassen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen werden.
Soweit erforderlich können infolge des wissenschaftlichen Fortschritts oder der technologischen Entwicklung weitere Funktionsklassen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen werden.