Erwägungsgrund 8 32013R0510
Ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Eisenoxiden und -hydroxiden (E 172) als Kontrastverstärker, von Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) als Überzugmittel für dauerhafte Kennzeichnung bestimmter Früchte und von Polysorbaten (E 432-436) als Emulgatoren in Kontrastverstärkungszubereitungen war am 8. April 2011 eingereicht worden und wurde den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.