Verordnung (EU) Nr. 777/2013 der Kommission vom 12. August 2013 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Clodinafop, Clomazon, Diuron, Ethalfluralin, Ioxynil, Iprovalicarb, Maleinhydrazid, Mepanipyrim, Metconazol, Prosulfocarb und Tepraloxydim in oder auf bestimmten Produkten (Text von Bedeutung für den EWR)
Da Ethalfluralin in der EU nicht mehr zugelassen ist und auch keine Verwendung in Drittländern gemeldet wurde, empfahl die Behörde, seinen Rückstandshöchstgehalt für alle Produkte auf die jeweilige analytische Nachweisgrenze zu senken. Daher sollten die in den Anhängen II und III für Ethalfluralin festgesetzten Rückstandshöchstgehalte gestrichen werden.
Erwägungsgrund 5 32013R0777
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