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Sehr viele invasive gebietsfremde Arten werden nicht vorsätzlich in die Union eingeschleppt. Die Pfade einer nicht vorsätzlichen Einschleppung müssen daher wirksamer gemanagt werden. Angesichts der relativ begrenzten Erfahrungen auf diesem Gebiet sollte bei den diesbezüglichen Maßnahmen ein stufenweiser Ansatz verfolgt werden. Die Maßnahmen sollten freiwillige Maßnahmen (z. B. die in den Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation für die Kontrolle und Bekämpfung des Biofouling von Schiffen vorgeschlagenen Maßnahmen) und verbindliche Maßnahmen umfassen. Die Maßnahmen sollten an die Erfahrungen anknüpfen, die in der Union und in den Mitgliedstaaten beim Management bestimmter Pfade gewonnen wurden, einschließlich der im Rahmen des im Jahr 2004 geschlossenen Internationalen Übereinkommens zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen festgelegten Maßnahmen. Daher sollte die Kommission alles daran setzen, dass die Mitgliedstaaten dieses Übereinkommen ratifizieren.
Zur Schaffung einer adäquaten Wissensgrundlage für den Umgang mit den von invasiven gebietsfremden Arten ausgehenden Problemen müssen die Mitgliedstaaten…
Es kann vorkommen, dass gebietsfremde Arten, die noch nicht als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung anerkannt sind, in an die Union…
Die Mitgliedstaaten führen innerhalb von 18 Monaten nach der Annahme der Unionsliste eine umfassende Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung…
Nach der Einbringung einer invasiven gebietsfremden Art sind Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und sofortigen Beseitigung unabdingbar, um deren Etablierung…
Invasive gebietsfremde Arten verursachen generell Schäden an Ökosystemen und vermindern die Widerstandsfähigkeit dieser Ökosysteme. Daher sollten angemessene…
Die Mitgliedstaaten sollten Bestimmungen über invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung beibehalten oder erlassen können, die strenger sind als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.