Erwägungsgrund 7 32014R1143
Einige Arten migrieren natürlicherweise aufgrund von Umweltveränderungen. Diese Arten sollten in ihrer neuen Umgebung nicht als gebietsfremd angesehen werden und sollten vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen sein. Im Mittelpunkt dieser Verordnung sollten ausschließlich Arten stehen, die durch menschliches Einwirken in die Union gelangen.