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Zur Schaffung einer adäquaten Wissensgrundlage für den Umgang mit den von invasiven gebietsfremden Arten ausgehenden Problemen müssen die Mitgliedstaaten Forschungstätigkeiten, ein Monitoring und die Überwachung solcher Arten vornehmen. Da Überwachungssysteme das geeignetste Mittel für die frühzeitige Erkennung neuer invasiver gebietsfremder Arten sowie für die Feststellung der Verbreitung bereits etablierter Arten sind, sollten diese Systeme sowohl gezielte als auch allgemeine Studien umfassen und die Mitwirkung verschiedener Sektoren und Interessenträger einschließlich regionaler und örtlicher Gemeinschaften vorsehen. Im Rahmen der Überwachungssysteme sollte etwaigen neuen invasiven gebietsfremden Arten, gleich wo sie in der Union auftreten, beständige Aufmerksamkeit gewidmet und ein aktuelles und vollständiges Bild auf Unionsebene angestrebt werden. Aus Gründen der Effizienz und der Kostenwirksamkeit sollten die bereits nach Unionsrecht errichteten Zollkontroll-, Überwachungs- und Monitoringsysteme, insbesondere die in den Richtlinien 92/43/EWG, 2000/60/EG, 2008/56/EG und 2009/147/EG festgelegten Systeme, angewendet werden.
Das Überwachungssystem gemäß Absatz 1 a) erfasst das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, einschließlich Meeresgewässer, um das Vorhandensein und die Verteilung…
Ein System für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten sollte sich auf ein zentralisiertes Informationssystem stützen, das die vorhandenen Informationen…
Es kann vorkommen, dass gebietsfremde Arten, die noch nicht als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung anerkannt sind, in an die Union…
Die Beteiligung der Wissenschaft ist wichtig, damit eine angemessene Wissensgrundlage zur Verfügung steht, um die von invasiven gebietsfremden Arten…
Zur Verhinderung der vorsätzlichen Einbringung invasiver gebietsfremder Arten sollten amtliche Tier- und Pflanzenkontrollen durchgeführt werden. Lebende Tiere…
Die Mitgliedstaaten sollten Bestimmungen über invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung beibehalten oder erlassen können, die strenger sind als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.