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Ein System für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten sollte sich auf ein zentralisiertes Informationssystem stützen, das die vorhandenen Informationen über die gebietsfremden Arten in der Union zusammenträgt und den Zugang zu Informationen über das Auftreten von Arten, ihre Verbreitung, ihre Ökologie, den Invasionsverlauf und allen weiteren Informationen gestattet, die zur Unterstützung von Politik- und Managemententscheidungen benötigt werden, und das auch den Austausch bewährter Verfahren ermöglicht.
Zur Schaffung einer adäquaten Wissensgrundlage für den Umgang mit den von invasiven gebietsfremden Arten ausgehenden Problemen müssen die Mitgliedstaaten…
Bis zum 2. Januar 2016 wird dieses System mit einem Mechanismus zur Datenunterstützung ausgestattet, der die vorhandenen Datensysteme für invasive gebietsfremde…
Die Beteiligung der Wissenschaft ist wichtig, damit eine angemessene Wissensgrundlage zur Verfügung steht, um die von invasiven gebietsfremden Arten…
Die Mitgliedstaten können zudem Bestimmungen wie diejenigen in Absatz 1 des vorliegenden Artikels anwenden, um die Koordination und Zusammenarbeit mit anderen…
Das Überwachungssystem gemäß Absatz 1 a) erfasst das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, einschließlich Meeresgewässer, um das Vorhandensein und die Verteilung…
Die Mitgliedstaaten können aus ihrer jeweiligen gemäß Artikel 12 erstellten nationalen Liste der invasiven gebietsfremden Arten von Bedeutung für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.