Erwägungsgrund 24 32014R1143
Nach der Einbringung einer invasiven gebietsfremden Art sind Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und sofortigen Beseitigung unabdingbar, um deren Etablierung und Ausbreitung zu verhindern. Die wirksamste und kosteneffizienteste Maßnahme ist häufig die schnellstmögliche Beseitigung der Population, solange die Anzahl der Exemplare noch begrenzt ist. Im Falle, dass eine Beseitigung nicht möglich ist oder die Beseitigungskosten langfristig die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteile überwiegen, sollten Eindämmungs- und Bekämpfungsmaßnahmen angewendet werden. Die Managementmaßnahmen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen auf die Umwelt stehen und die biogeografischen und klimatischen Bedingungen in dem betreffenden Mitgliedstaat gebührend berücksichtigen.