Erwägungsgrund 25 32014R1143
Die Managementmaßnahmen sollten jegliche nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermeiden. Die Beseitigung oder das Management mancher invasiver gebietsfremder Tierarten, die in einigen Fällen notwendig ist, kann für die Tiere selbst bei Anwendung der besten verfügbaren technischen Mittel mit Schmerzen, Qualen, Angst oder anderen Leiden verbunden sein. Die Mitgliedstaaten und an der Beseitigung, Bekämpfung oder Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten beteiligte Wirtschaftsteilnehmer sollten daher alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit den Tieren vermeidbare Schmerzen, Qualen und Leiden während des Prozesses erspart bleiben, wobei die diesbezüglichen bewährten Verfahren, z. B. die von der Weltorganisation für Tiergesundheit ausgearbeiteten Leitlinien für den Tierschutz, so weit wie möglich zu berücksichtigen sind. Die Anwendung nicht tödlicher Methoden sollte in Betracht gezogen werden, und bei allen getroffenen Maßnahmen sollten die Auswirkungen auf Nichtziel-Arten minimiert werden.