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Die Kommission stellt dem Ausschuss nach Artikel 23 und somit den Mitgliedstaaten rechtzeitig Informationen zu allen vorgeschlagenen oder ausgewählten Programmen zur Verfügung. Unbeschadet der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 teilt die Kommission insbesondere Folgendes mit:
Informationen zur Anzahl der eingegangenen Vorschläge, den Mitgliedstaaten, in denen die vorschlagenden Organisationen ihren Sitz haben, den beteiligten Wirtschaftszweigen und dem Zielmarkt bzw. den Zielmärkten;
Informationen zum Ergebnis der Bewertung der Vorschläge und eine zusammenfassende Beschreibung dazu.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.