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Damit die durchgeführten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen tatsächlich greifen, sollten sie in Informations- und Absatzförderungsprogramme eingebunden sein. Diese Programme wurden bisher von Branchen oder Dachverbänden vorgelegt. Um die Zahl der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erhöhen und deren Qualität zu verbessern, sollten auch die Erzeugerorganisationen sowie deren Vereinigungen und Stellen der Agrar- und Ernährungswirtschaft als Begünstigte in Betracht kommen, deren Ziele und Tätigkeiten in der Bereitstellung von Informationen über und in der Förderung von Agrarerzeugnissen bestehen.
die Erhöhung des Marktanteils von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union, wobei besonderes Augenmerk auf diejenigen Drittlandsmärkte zu…
Ziel dieser Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors der Union zu steigern und dadurch eine größere…
Erzeugnisse, die Qualitätsregelungen der Union oder von den Mitgliedstaaten anerkannten Qualitätsregelungen unterliegen, sollten für Informations- und…
Um eine wirksame Durchführung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zu gewährleisten, sollte diese an in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählte…
Die von der Union kofinanzierten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen sollten nachweislich eine gezielt auf die Union ausgerichtete Dimension haben.…
Um die Komplementarität zwischen den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannten Absatzförderungsmaßnahmen und der Regelung für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.