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Um eine wirksame Durchführung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zu gewährleisten, sollte diese an in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählte Durchführungsstellen übertragen werden. In hinreichend begründeten Fällen sollte jedoch den vorschlagenden Organisationen die Möglichkeit eingeräumt werden, bestimmte Teile ihrer Programme unmittelbar selbst umzusetzen.
Die vorschlagende Organisation wählt im Anschluss an ein ordnungsgemäß durchgeführtes Wettbewerbsverfahren die Stellen aus, die mit der Durchführung der…
Damit die durchgeführten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen tatsächlich greifen, sollten sie in Informations- und Absatzförderungsprogramme eingebunden…
Es sollten Kriterien für die Finanzierung der Maßnahmen festgelegt werden. In der Regel sollte die Union nur einen Teil der Kosten der Programme tragen, damit…
Die Kommission sollte insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkung bei der Erschließung neuer Märkte in der Lage sein, auf eigenes Betreiben Informations- und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für folgende Zwecke…
Neben den Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist es auch notwendig, dass die Kommission technische Unterstützungsdienste auf Unionsebene ausbaut und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.