Erwägungsgrund 17 32014R1229
Nachdem Italsur s.r.l. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung der Gerstensuppe „Orzotto“ im Hinblick auf den Schutz von Blutfetten vor oxidativen Schädigungen (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00578) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Trägt zum Schutz von Blutfetten vor oxidativen Schädigungen bei“.