Erwägungsgrund 9 32014R1229
Nachdem Italsur s.r.l. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung einer Kombination aus schwarzem Palmkohl, „dreifarbigem“ Rispen-Mangold, „zweifarbigem“ Spinat und Wirsing im Hinblick auf den Erhalt der normalen LDL-Cholesterinkonzentration im Blut (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00576) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Sorgt für den Erhalt der normalen Cholesterinkonzentration im Blut“.