Erwägungsgrund 5 32014R1229
Nachdem Italsur s.r.l. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung einer Kombination aus schwarzem Palmkohl, „dreifarbigem“ Rispen-Mangold, „zweifarbigem“ Spinat und Wirsing im Hinblick auf den Schutz von Blutfetten vor oxidativen Schädigungen (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00574) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Trägt zum Schutz von Blutfetten vor oxidativen Schädigungen bei“.