Verordnung (EU) Nr. 1229/2014 der Kommission vom 17. November 2014 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32014R1229
Erwägungsgrund 3 32014R1229Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen