Erwägungsgrund 6 32014R1297
Ein Zurückgreifen auf das Dringlichkeitsverfahren gemäß Artikel 54 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist angezeigt.
Ein Zurückgreifen auf das Dringlichkeitsverfahren gemäß Artikel 54 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist angezeigt.