Erwägungsgrund 4 32014R1297
Auch wenn sich die Informationskampagnen in einigen Mitgliedstaaten recht positiv ausgewirkt haben, ist es erforderlich, die Attraktivität dieser Produkte für Kleinkinder zu mindern und die Kinder zu schützen, indem die Sichtbarkeit entsprechender Produkttypen durch die Verwendung undurchsichtiger Verpackungen vermindert wird, indem der auflösbaren Verpackung eine aversive Substanz (z. B. Bitterstoff) beigemengt wird, die bei oralem Kontakt einen sofortigen Ekelreflex hervorruft, und indem der Zugang zu diesen Produkten erschwert wird. Das Etikett der äußeren Verpackung von flüssigen, für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln in auflösbaren Verpackungen für den eimaligen Gebrauch sollte daher zusätzliche, besonders herausgestellte Informationen enthalten.