Erwägungsgrund 5 32014R1297
Im Hinblick auf eine rasche Reaktion auf die schweren Folgen der Unfälle im Zusammenhang mit diesen Produkten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der erforderlichen Mindestfrist für die Wirtschaftsteilnehmer zur Anpassung an die neuen Bestimmungen sollte ein angemessener Übergangszeitraum gewährt werden.