Verordnung (EU) Nr. 1307/2014 der Kommission vom 8. Dezember 2014 zur Festlegung der Kriterien und geografischen Verbreitungsgebiete zur Bestimmung von Grünland mit großer biologischer Vielfalt für die Zwecke des Artikels 7b Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und des Artikels 17 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Umfassende Informationen über geografische Verbreitungsgebiete von Grünland mit großer biologischer Vielfalt liegen auf internationaler Ebene nicht vor. Daher werden in dieser Verordnung geografische Verbreitungsgebiete nur für Grünland mit großer biologischer Vielfalt festgelegt, für die bereits Informationen vorhanden sind.
Erwägungsgrund 6 32014R1307
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