Erwägungsgrund 3 32014R1323
Darüber hinaus sollte es verboten sein, für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen oder Vermittlungsdienste, im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Flugturbinenkraftstoffen und Additiven bereitzustellen.