Erwägungsgrund 4 32014R1323
Es ist notwendig, die wissentliche und vorsätzliche Teilnahme an Tätigkeiten, mit denen die Umgehung der Bestimmungen dieser Verordnung bezweckt oder bewirkt wird, zu untersagen.
Es ist notwendig, die wissentliche und vorsätzliche Teilnahme an Tätigkeiten, mit denen die Umgehung der Bestimmungen dieser Verordnung bezweckt oder bewirkt wird, zu untersagen.