Erwägungsgrund 2 32014R1352
Am 7. November 2014 hat dieser Ausschuss drei Personen benannt, die den Beschränkungen der Einreise und der Durchreise und dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gemäß der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterliegen.