Erwägungsgrund 1 32014R0208
Am 20. Februar 2014 hat der Rat alle Formen der Gewaltanwendung in der Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Er forderte die sofortige Einstellung der Gewalt und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Ukraine. Er rief die Regierung zu größter Zurückhaltung auf und appellierte an die Oppositionsführer, sich von denjenigen zu distanzieren, die zu radikalen Handlungen, einschließlich Gewaltanwendung, übergehen.