Erwägungsgrund 7 32014R0208
Die Befugnis zur Änderung der Liste im Anhang I dieser Verordnung sollte angesichts der ernsten politischen Lage in der Ukraine und zur Gewährleistung der Kohärenz mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs zum Beschluss 2014/119/GASP vom Rat wahrgenommen werden.