Erwägungsgrund 2 32014R0208
Am 3. März 2014 hat der Rat beschlossen, restriktive Maßnahmen für das Einfrieren und die Einziehung von Vermögenswerten auf Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich identifiziert wurden, sowie auf für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortliche Personen zu konzentrieren.