Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP erlassen.
Erwägungsgrund 3 32014R0208Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen