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Die Empfängereinrichtungen sollten die gesamten Fördermittel vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel aus Vorschuss- und Zwischenzahlungen spätestens 90 Tage, nachdem sie den Zahlungsantrag gestellt haben, erhalten. Die Verwaltungsbehörde sollte die Frist unterbrechen können, wenn die Belege unvollständig sind oder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorliegen, die weitere Untersuchungen erfordern.
Vorbehaltlich verfügbarer Mittel aus den Vorschusszahlungen und den Zwischenzahlungen sorgt die Verwaltungsbehörde dafür, dass eine Empfängereinrichtung den…
Vorbehaltlich verfügbarer Mittel aus der ersten oder den späteren Vorschusszahlungen und den Zwischenzahlungen sorgt die Verwaltungsbehörde dafür, dass ein…
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln nimmt die Kommission Zwischenzahlungen spätestens 60 Tage nach dem Datum vor, an dem der Zahlungsantrag bei…
Vorbehaltlich verfügbarer Mittel nimmt die Kommission Zwischenzahlungen spätestens 60 Tage nach dem Datum vor, an dem der Zahlungsantrag bei ihr eingeht.
Die Begünstigten sollten die gesamten Fördermittel vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel aus der ersten oder den späteren Vorschusszahlungen und den…
Die Zahlung der Fördermittel erfolgt, nachdem die Durchführung des betreffenden Projekts im Rahmen der Überprüfung bestätigt wurde, spätestens aber innerhalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.