Erwägungsgrund 4 32014R0249
Nach der Annahme der Entschließung 98-18 stellte die ICCAT fest, dass Äquatorialguinea, Bolivien, Georgien, Kambodscha und Sierra Leone zu den Ländern gehören, deren Fangschiffe atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) auf eine Weise fischen, die der Wirksamkeit der Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der ICCAT zuwiderläuft. Die ICCAT untermauerte ihre Feststellungen mit Daten betreffend den Fang, den Handel und die Aktivitäten von Schiffen.