Verordnung (EU) Nr. 249/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 827/2004 des Rates über das Verbot der Einfuhr von atlantischem Großaugenthun (Thunnus obesus) mit Ursprung in Bolivien, Kambodscha, Äquatorialguinea, Georgien und Sierra Leone und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1036/2001
Die ICCAT empfahl daher den Vertragsparteien, im Einklang mit den Bestimmungen ihrer Entschließung 98-18 geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einfuhr von atlantischem Großaugenthun und jeder Form von Erzeugnissen aus atlantischem Großaugenthun aus jenen Ländern zu verbieten.
Erwägungsgrund 5 32014R0249
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