Erwägungsgrund 9 32014R0249
Auf ihrer 22. ordentlichen Jahrestagung im Jahr 2011 würdigte die ICCAT die von Bolivien und Georgien getroffenen Maßnahmen und verabschiedete die Empfehlung 11-19 zur Aufhebung des gegenüber diesen beiden Ländern nach wie vor geltenden Einfuhrverbots für atlantischen Großaugenthun und Erzeugnisse aus atlantischem Großaugenthun.