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Folglich wird es Grönland untersagt, Ein- oder Ausfuhren von nicht von einem gültigen Zertifikat begleiteten Rohdiamanten in das bzw. aus dem Gebiet eines anderen Teilnehmers als der Union zu gestatten. Die Änderungen gemäß der vorliegenden Verordnung ermöglichen die Ausfuhr von Rohdiamanten aus Grönland in Drittländer, sofern die Rohdiamanten von einem EU-Zertifikat begleitet werden.
Die Ausfuhr von Rohdiamanten aus dem Gebiet der Gemeinschaft oder Grönland ist nur gestattet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Einfuhr von Rohdiamanten in das Gebiet der Gemeinschaft oder nach Grönland ist nur gestattet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Rohdiamanten können nur aus Grönland in das Gebiet eines anderen Teilnehmers als der Union ausgeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Unbeschadet des Artikels 8 können Rohdiamanten aus der Union nach Grönland ausgeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Grönland sollte insbesondere nur dann Rohdiamanten in das Gebiet eines Teilnehmers am KP-Zertifikationssystem ausführen, nachdem die Sendung von einer der in…
Unbeschadet der Artikel 4 und 5 können Rohdiamanten aus Grönland in die Union eingeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.