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Neben der für die Zertifizierung bisher geltenden Voraussetzung, dass ein Nachweis über die rechtmäßige Einfuhr der Rohdiamanten in die Union erbracht werden muss, sollte für in Grönland geschürfte und abgebaute Diamanten, die bisher noch nicht ausgeführt wurden, eine alternative Voraussetzung eingeführt werden, insbesondere zu Beweiszwecken in diesem Zusammenhang.
dass die Rohdiamanten, für deren Ausfuhr ein Zertifikat beantragt wird, in Grönland geschürft oder abgebaut wurden, wenn die Rohdiamanten bisher noch nicht in…
dass die Rohdiamanten, für deren Ausfuhr ein Zertifikat beantragt wird, in Grönland geschürft oder abgebaut wurden, wenn die Rohdiamanten bisher noch nicht in…
Unbeschadet des Artikels 4 können in Grönland geschürfte oder abgebaute Rohdiamanten in die Union eingeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt…
In Grönland geschürfte oder abgebaute Rohdiamanten können nur in die Union eingeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Grönland sollte insbesondere nur dann Rohdiamanten in das Gebiet eines Teilnehmers am KP-Zertifikationssystem ausführen, nachdem die Sendung von einer der in…
Folglich wird es Grönland untersagt, Ein- oder Ausfuhren von nicht von einem gültigen Zertifikat begleiteten Rohdiamanten in das bzw. aus dem Gebiet eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.