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Darüber hinaus sollten Änderungen vorgenommen werden, um die Einzelheiten der Vorlage von Rohdiamanten zur Prüfung durch Unionsbehörden festzulegen, die besonderen Bestimmungen über die Durchfuhr auf Grönland auszudehnen, die Beteiligung Grönlands am Ausschuss für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vorzusehen und die Vertretung Grönlands im Kimberley-Prozess und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten mithilfe der Kommission zu ermöglichen.
Damit der internationale Handel mit Rohdiamanten in Grönland im Einklang mit den Vorschriften für den Handel innerhalb der Union erfolgen kann, sollte Grönland…
Mit dem Beschluss 2014/136/EU des Rates werden die Vorschriften und Verfahren für die Teilnahme Grönlands am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für…
Grönland stellt sicher, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 enthaltenen Bestimmungen über die Bedingungen und Formalitäten für die Ein- und Ausfuhr…
Ein Mitgliedstaat, in den Rohdiamanten aus Grönland eingeführt werden, stellt sicher, dass sie der zuständigen Unionsbehörde vorgelegt werden.
Der Handel mit Rohdiamanten in Grönland sollte daher im Einklang mit den Unionsvorschriften zur Umsetzung des KP-Zertifikationssystems für den internationalen…
In diesem Beschluss werden die allgemeinen Regeln und Bedingungen für die Teilnahme Grönlands am System der Zertifikation und der Kontrollen der Ein- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.