Erwägungsgrund 3 32014R0031
Zur Erleichterung des Übergangs zu den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wurde die Entscheidung 2004/301/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Abweichung von den Entscheidungen 2003/803/EG und 2004/203/EG hinsichtlich der Form von Bescheinigungen und Ausweisen für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Entscheidung 2004/203/EG erlassen, damit die vor dem Geltungsbeginn der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ausgestellten Bescheinigungen und Ausweise weiterhin verwendet werden konnten, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllten.