Erwägungsgrund 5 32014R0031
Mit der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wird die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 aufgehoben und ersetzt. Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs zu den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 sind daher überholt. Die Entscheidungen 2004/301/EG und 2004/539/EG sollten deshalb aufgehoben werden.