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Die Kommission verwaltet einen Europäischen Zentralspeicher für die Speicherung aller in der Union erfassten Ereignismeldungen.
Jeder Mitgliedstaat aktualisiert im Einvernehmen mit der Kommission den Europäischen Zentralspeicher durch Übertragung aller gemäß Artikel 6 Absatz 6 in nationalen Datenbanken enthaltenen sicherheitsbezogenen Informationen in diesen Speicher.
Die Agentur vereinbart mit der Kommission die technischen Protokolle für die Übertragung aller Ereignismeldungen, die von der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und ihrer Durchführungsbestimmungen zusammengestellt wurden — insbesondere für die im innerbetrieblichen Ereignismeldesystem (Internal Occurrence Reporting System — IORS) enthaltenen Ereignisse —, sowie der gemäß Artikel 4 Absatz 9 und Artikel 5 Absatz 5 erfassten Informationen in den Europäischen Zentralspeicher.
Die Kommission legt mittels Durchführungsrechtsakten die Regeln für die Verwaltung des Europäischen Zentralspeichers nach den Absätzen 1 und 2 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 19 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Kommission richtet eine elektronische Datenbank für sämtliche Mitteilungen zwischen zuständigen Behörden, zentralen Verbindungsstellen und der Kommission im…
Die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 73, um detaillierte Bestimmungen über den Betrieb des CRRS, einschließlich spezifischer…
Die Kommission trifft geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen für den zuverlässigen und sicheren Betrieb der zentralen Datenbank. Die…
Die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 69, um detaillierte Bestimmungen über den Betrieb des CRRS, einschließlich spezifischer…
Die Mitgliedstaaten und die Agentur nehmen an einem Informationsaustausch teil, indem sie alle sicherheitsbezogenen, in ihren jeweiligen Datenbanken für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.