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Die NZBen teilnehmender Mitgliedstaaten, die in die Aufsicht eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens oder einer bedeutenden beaufsichtigten Gruppe nach nationalem Recht eingebunden, aber keine NCAs sind, können ebenfalls ein oder mehrere Mitarbeiter als Mitglied eines gemeinsamen Aufsichtsteams ernennen.
Die EZB wird von derartigen Ernennungen in Kenntnis gesetzt, und Artikel 4 findet entsprechende Anwendung.
Falls Mitarbeiter von NZBen teilnehmender Mitgliedstaaten für ein gemeinsames Aufsichtsteam ernannt werden, schließen Bezugnahmen auf NCAs im Zusammenhang mit gemeinsamen Aufsichtsteams diese NZBen ein.
Die Behörde ist für die Einsetzung und Zusammensetzung gemeinsamer Aufsichtsteams zuständig. Die Behörde und die betreffenden Finanzaufseher ernennen aus dem…
Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 1 der SSM-Verordnung kann die EZB, wenn sie es für angebracht hält, in Bezug auf die Beaufsichtigung weniger bedeutender…
Die EZB kann, wenn dies angebracht ist, verlangen, dass Aufsichtsteams der nationalen zuständigen Behörden, die in Bezug auf ein Kreditinstitut, eine…
Dieser Beschluss ist auf Mitglieder der gemeinsamen Aufsichtsteams und Vor-Ort-Prüfungsteams, die nicht den Beschäftigungsbedingungen der EZB unterliegen,…
Eine NCA in enger Zusammenarbeit stellt sicher, dass bestimmte Mitarbeiter der EZB zur Teilnahme an Vor-Ort-Prüfungen eingeladen werden, die in Bezug auf ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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